Haushaltshilfe

Mit der Anstellung einer Haushaltshilfe wird man zum Arbeitgeber mit allen Pflichten. Über dieses und einiges weiteres sollte man sich im Klaren sein, damit allen Bedürfnissen genügend Rechnung getragen wird. Wie „funktioniert“ das eigentlich von Anfang an?

1) Sie haben sich für eine Person als Haushaltshilfe, Gartenhilfe oder für die täglichen Besorgungen entschieden? Schön, dann vereinbaren Sie möglichst schriftlich in kurzen Punkten die Kernpunkte des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehört neben dem Stundenlohn die Art und Weise, wie die Arbeitszeit erfasst werden soll. Ob eine Zettelwirtschaft, ein Arbeitszeitenbuch, eine App (für jüngere Arbeitgeber), auf jeden Fall nachvollziehbar für alle Beteiligten. Dann kommen die getroffenen Urlaubsregelungen dazu. Wieviel bezahlte Zeit wird als Urlaub gewertet. Dann die Krankheitsregelungen. Denn auch im Krankheitsfall hat die Hilfe Anspruch auf Entlohnung. Ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag erforderlich oder erst ab dem 3. Tag. Ab dem Tag dann muss allerdings eine AU-Bescheinigung vorgelegt werden, wenn auch nicht unbedingt bei Ihnen vorliegend. Nachreichungen genügen, um Ihre Ansprüche an den Sozialversicherungsträger, die Minijob-Zentrale, unkompliziert durchsetzen zu können. Eine weitere Regelung ist die Zahlungsart und Zahlungsweise. Monatlich zum Monatsende, in Bar oder als Überweisung. Bei Barzahlung ist ein Quittungsblock hilfreich, oder ein gegengezeichneter Eintrag im Arbeitszeit- und Lohnzahlungsbuch. Wenn Sie Ihrer Hilfe zusätzliches Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld gewähren wollen, sollten Sie das ebenfalls schriftlich erwähnen. Hier können Sie auch vereinbaren, dass Zahlungen freiwillig sind und sich nicht automatisch ein dauerhafter Anspruch für die Hilfe ergibt. Und ebenfalls sehr wichtig: Fixieren Sie Art und Umfang der Arbeiten, die erfolgen sollen. Dann gibt es auch keine Missverständnisse über die Aufgaben.

2) Jetzt benötigen Sie ein paar Angaben Ihrer Hilfe. Wichtig sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsname (wenn abweichend vom derzeitigen Namen) und die gemeldete Adresse. Schön wäre, die Sozialversicherungsnummer zu haben. Aber die sucht sich der Sozialversicherungsträger auch selbst anhand des Namens, Geburtsdatums und Meldeadresse heraus. Selbst ausländische Hilfen werden auf diese Weise „gefunden“. Da ist ein Foto vom Personalausweis immer hilfreich um auch Land und Geburtsort ablesen zu können. Wenn der Lohn überwiesen werden soll, ist noch die Bankverbindung erforderlich.

Und schon kann es eigentlich losgehen. Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular bei der Minijobzentrale. Dort ist Ihre Aushilfe auch Unfallversichert. Sie müssen sich also nur um die erstmalige Anmeldung kümmern und den durchschnittlichen monatlichen Lohn zwecks Abbuchung der Sozialversicherungsbeiträge angeben. Es fallen ca. 15% auf den Lohn an pauschaler Kranken-, Renten-, Unfallversicherung, für Lohnfortzahlung bei Krankheit und Schwangerschaft sowie pauschaler Lohnsteuer an.

Die Haushaltshilfe darf bis zu € 450,00 monatlich verdienen. Dazu kommt noch eventuelle Aufwendungs- und Auslagenersatz für z.B. Fahrten mit ihrem privaten KFZs. Dafür können € 0,30 je gefahrenen Kilometer ohne jegliche Abgaben als Aufwendungsersatz gezahlt werden.

Was passiert dann? Ihre Haushaltshilfe kann anfangen und Sie bekommen von der Minijob-Zentrale Post über die Bestätigung der Anmeldung. Von Ihrem Konto werden dann monatlich die Sozialversicherungsbeiträge gemäß den im Haushaltsscheck gemachten Angaben bezüglich der monatlichen Entlohnung abgebucht. Wichtig ist noch, dass Sie eine Betriebsnummer erhalten. Damit sind Sie gegenüber allen Sozialversicherungsträgern und dem Arbeitsamt/Jobcenter als Arbeitgeber registriert. Diese 8-Stellige Ziffernfolge merken Sie sich gut und verwenden sie fortan in jedwedem Schriftverkehr mit der Minijob-Zentrale oder anderen Behörden. Im neuen Jahr erhalten Sie von der Minijob-Zentrale postalisch eine Übersicht der Zahlungen (Sozialversicherungsbeiträge) des vergangenen Jahres. Hier kontrollieren Sie noch einmal die Richtigkeit der Angaben, insbesondere hinsichtlich der Entlohnung, und legen dieses Schreiben zu den Akten.

Wenn man nochmal 10 Jahre zurückschaut, stellet man fest, wie einfach es mittlerweile geworden ist, eine Haushaltshilfe anzumelden. Hier hat der Gesetzesgeber wirklich alles getan, um die Bürokratie auf das notwendigste Maß zu reduzieren und den Ein- und Ausstieg als Arbeitgeber zu erleichtern. Trotzdem kann es sein, dass man Hilfe bei der Besorgung der Formalitäten benötigt. Rufen Sie bei der Minijob-Zentrale an, die helfen Ihnen gerne und unkompliziert weiter.

Abschließend kann man sagen: Wenn Sie also z.B. € 12,00 je Stunde zahlen, haben Sie eine Hilfe für 37 ½ Stunden im Monat (€ 450,00 / € 12 je Stunde). Damit kann man zweimal je Woche Staubsaugen, Betten machen, Küche reinigen, Müll rausbringen, kleinere Um- oder Aufräumarbeiten durchführen, Bügeln, Wäsche waschen, Bad reinigen, auch Einkäufe sind drin. Hier hilft ein einfacher Aufgabenplan an den Wochen angelehnt, um den Überblick über die Tätigkeiten zu behalten. Manchmal ist wöchentliches Staubsaugen ausreichend, oder die Fenster müssen nicht monatlich, sondern alle 6 Wochen gereinigt werden. Es geht also sehr viel, wenn man mit Planung jemanden tüchtigen für zweimal wöchentlich zu je 4 Stunden hat. Und man hat das gute Gefühl, dass wenn der Hilfe etwas passiert, alles richtig und gut versichert zu haben. Denn Haushaltshilfen, auch aus dem EU-Mitgliedsländern, sind Menschen, die aus der sozialen Sicherung nicht ausgeschlossen werden sollten.

Wichtige Links: Haushaltshilfe anmelden oder Änderungen mitteilen